PD Diskussion:Gemeinschaftsportal/Copyright investigator
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Version vom 19. Dezember 2011, 13:14 Uhr von Fuchur (Diskussion | Beiträge)
Bevor wir im Public Domain Pool gemeinfreie Werke veröffentlichen, muss die Regelschutzfrist jeder Musikaufnahme ermittelt werden.
Grundlage bildet das Urheberrecht (A, CH, D, USA)
Vor der Digitalisierung eines Musikwerks z.B. auf Schellackplatten müssen folgende Daten erfasst werden:
- Komponist/Musikautor (geboren/gestorben)
- Songwriter/Textdichter/Librettist (geboren/gestorben)
- Interpret (geboren/gestorben)
- Datum der Erstveröffentlichung
- Aufnahmedatum oder Pressdatum
- Datum der Matrizenkopplung
- Ende der Schutzfrist (Verlagsrecht und verwandte Schutzrechte)
- 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten (Eingang Public Domain)
- Einzelnachweise/Quellen (z.B. URL der Webseite oder Buch, Auflage, Seite und Abschnitt)
Viele Schellackplatten werden nicht digitalisiert, da das Verfalldatum der Regelschutzfrist nicht ermittelt werden konnte.
Du verfügst über juristische Grundkenntnisse und möchtest uns bei dieser wichtigen Tätigkeit unterstützen?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.