Mitschnitt

Aus MUSICAL HERITAGE ORGANIZATION
Version vom 22. April 2010, 00:47 Uhr von Fuchur (Diskussion | Beiträge) (Schützte „Mitschnitt“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)))

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Mitschnitt, Aufnahme oder Aufzeichnung wird die Bild- und Tonaufzeichnung einer audiovisuellen Aufführung jeder Art durch technische Hilfsmittel wie Kamera, Tonband oder ähnliche Aufzeichnungssysteme bezeichnet. Die fertige Aufnahme bzw. der fertige Mitschnitt wird Tonaufnahme, Filmaufnahme oder Magnetaufzeichnung (MAZ) genannt.

Der Begriff Mitschnitt rührt aus der Zeit der mechanischen Tonaufzeichnung (Edisonwalze) her, bei der die Schall-Schwingungen direkt in eine Oberfläche graviert (geschnitten) wurden. Für Mitschnitte von Radiosendungen wird manchmal auch der englische Ausdruck Aircheck verwendet. Der Begriff unterstreicht, dass die betreffende Sendung oder der betreffende Beitrag, live mitgeschnitten wurden, so wie sie On Air gelaufen sind. Aus rechtlichen Gründen schneiden alle deutschen Hörfunksender ihre Programme mit. Der juristische Mitschnitt wird nur wenige Wochen archiviert.

Auch wurden vor der Tonbandzeit die aktuellen Berichte beim Rundfunk direkt auf eine Schallplatte mitgeschnitten.